Kronenpflege

Als Kronenpflege wird das Einkürzen überlanger Äste bezeichnet und solcher die vom Ausbruch gefährdet sind, das Entfernen reibender Äste, das Entfernen von abgestorbenen Ästen, Totholz, Wind- oder Schneebruch.

Schnittmaßnahmen um bis zu 15% bei gleichzeitiger Erhaltung des Habitus des Baumes sind erlaubt und werden als baumpflegerische Maßnahmen bezeichnet. Wird die Krone eines Baumes regelmäßig fachgerecht gepflegt, sind über mehrere Jahre keine weiteren Schnittmaßnahmen notwendig.

Kronenpflege einer Esche in Percha am Starnberger See

Entfernen von Efeu aus der Baumkrone und dem Feinastbereich

Dringt der Efeu zu weit vor und klettert bis in die Krone eines Baumes, so empfehlen wir diesen schonend bis zum Stamm zu entfernen. Diese Aufgabe erweist sich zwar oft als mühsam und zeitintensiv, ist jedoch für ein normales Wachstum des Baumes unerlässlich. Der Efeu ist ein Lichtkonkurrent und kann dem Baum im wahrsten Sinne des Wortes „die Luft bzw. den Saft abschnüren.“ In den meisten Fällen raten wir vom Durchtrennen des Efeus am Stammansatz ab, da der Efeu so absterben würde. Im unteren Stammbereich bietet der Efeu jedoch einen wichtigen Rückzugsort und Brutplatz für Vögel. Auch Bienen lieben Efeu und dessen Blüten.

Komplett mit Efeu überwucherte Esche in Feldafing am Starnberger See

Derselbe Baum nach dem Entfernen von Efeu. Hier wollte der Eigentümer den Efeu komplett entfernt haben.

Freischneiden von Hausfassaden

Wenn Äste zu nahe an die Hauswand wachsen, oder zu weit über das Hausdach ragen, bietet sich die Möglichkeit, diese einzukürzen. Somit wird unnötige Feuchtigkeit von der Hausfassade ferngehalten und Schimmelbildung kann vermieden werden. Auch ensteht durch solcherlei Maßnahmen im Herbst weniger Laub in der Dachrinne und diese kann besser ablaufen.

Hier wäre das Einkürzen von Kronenteilen und von einigen Äste zur Fassade hin notwendig

Wiederherstellen des Lichtraumprofils

Falls Sie von Ihrer Gemeinde darauf hingewiesen werden, dass einer Ihrer Bäume den Fußweg, Radweg oder die Fahrbahn behindert. Wir kürzen überhängende Äste ein und sorgen somit für den Erhalt des Lichtraumprofils. Dieses wurde wie folgt festgelegt:

2,50 Meter Höhe bei Geh- und Radwegen / 4,50 Meter Höhe bei Fahrbahnen